FAQ zum Thema Baumfällung
Wann darf ich einen Baum Fällen?
Das Fällen von Bäumen ist, unter berücksichtigung der lokalen Baumschutzverordnung, im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. Geht von dem Baum Gefahr aus, ist eine Fällung mit einer Sonderfällgenehmigung auch möglich.
Was passiert mit den Ästen und dem Stamm?
Das kommt darauf an, was sich der Kunde wünscht. Das gesamte Schnittgut kann vor Ort belassen werden, wir bieten aber auch jegliche Möglichkeiten des Abtransports an.
Was passiert mit dem Baumstumpf nach einer Fällung?
Der "Stubben" eines Baums kann entweder bodennah abgeschnitten werden und verrotten, wenn es nicht stört, oder Sie lassen den Stubben von uns mit einer Stubbenfräse entfernen. So kann schon nach kurzer Zeit "Gras über die Sache wachsen".
Wann muss ein Baum gefällt werden?
Ein Baum muss nur dann gefällt werden wenn eine ernstzunehmende Gefahr von ihm ausgeht. Sollte der Baum also offensichtlich stark geschädigt sein, sich in der letzten Zeit geneigt haben oder unter starkem Pilzbefall leiden, sollten Sie sich umgehend bei uns melden, damit sich ein Bild vom Ausmaß der Gefahr gemacht werden kann.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann melden Sie sich doch gerne bei uns per E-Mail oder per Telefon: